Halteverbot bei Umzug
Ein Halteverbot bei Umzug verkürzt den Trageweg. Das Halteverbot direkt vor Ihrer Tür schont unsere Umzugshelfer. Besonders bei einer großen Menge Umzugsgüter ist ein verkürzter Trageweg sinnvoll. Jedoch bieten wir Ihnen auch hier einen guten Umzugsservice. Wir beantragen für Ihren Umzug die Halteverbotszone bei dem Verkehrsamt. Das Aufstellen und das Abbauen von Halteverbotszonen erfolgt durch uns. Sie haben keinerlei Arbeit. Ein Halteverbot bei Umzug hat also Vorteile. Es kann Arbeitszeit eingespart werden. Zeit ist Geld! So kann der Umzug mit einer Halteverbotszone günstiger werden.
Ein Halteverbot bei Entrümpelung ist ebenfalls sinnvoll. Bei großen Mengen Entrümpelungsgüter wie z.B. einer Hausentrümpelung oder Firmenentrümpelung ist ein Halteverbot sinnvoll. Wir stellen in diesen Fällen auch Container bereit. Ein Containerservice liefert diese und holt Sie nach Beendigung aller Entrümpelungsarbeiten wieder ab.
Unser Umzugsunternehmen aus Berlin
Unser Umzugsunternehmen aus Berlin steht ihnen gerne und jederzeit zur Verfügung, wenn es um Halteverbote und Umzüge geht. Unsere Umzugsfirma bietet ihnen professionelle Leistungen und einen guten Service. Wir planen Umzüge, Entrümpelung und Transporte. Zu jeder Dienstleistung in diesem Bereich bieten wir als Umzugsfirma auch den Containerservice und das Halteverbot an. Ein preiswertes Umzugsunternehmen in Berlin, suchen viele. Unsere Umzugsfirma ist preiswert und für jeden Umzug geeignet. Mit über 10 Jahren Erfahrung, fahren wir Privatumzüge und Gewerbeumzüge in Berlin, Deutschland und Europa. Wir sind ihr Ansprechpartner für jeden Umzug. Sei es Privatumzug, Gewerbeumzug, sowie ein Möbeltransport und Kleintransport.
Unser Umzugsunternehmen plant Umzüge jeder Art und ist der ideale Ansprechpartner für Dienstleistungen im Bereich Transport und Logistik.
FAQ – Fragen beantwortet
Wenn Sie sich für unsere professionelle Umzugsfirma entschieden haben, bieten wir Ihnen natürlich den Service an, das Halteverbotsschild für Sie zu besorgen und jegliche Amtsgänge zu erledigen. Sollte der Umzug nicht von uns durchgeführt werden, erkundigen Sie sich bitte bei Ihrem Unternehmen ob es im Leistungsumfang enthalten ist – sollte es nicht der Fall sein, können Sie sich selbst um das Halteverbot kümmern.
Um ein Halteverbotsschild zu beantragen, müssen Sie sich an die zuständige Straßenbehörde melden, die zu Ihrer Stadt bzw. Bezirk gehört.
Sie sollten das Halteverbotsschild mindestens 14 Tage vorm Umzug beantragen. Sie sollten gut überlegen was für ein Halteschild sie benötigen. Ob nur ein normales oder ein sogenanntes doppelseitiges, wo beide Straßenseiten gesperrt werden, was meistens nur in einer Altstadt oder engen Gassen benötigt wird.
Der nächste Schritt ist es sich mit der Beantragung auseinander zu setzen und die Dokumente zu besorgen. Neben der Genehmigung brauchen Sie auch ein Stellprotokoll. Die Genehmigung können Sie meistens sehr einfach über die Webseite der zuständigen Behörde downloaden und ausfüllen. Das Stellprotokoll wird erst am Tag der Aufstellung erstellt und benötigt.
- Ihren Vor und Nachname
- Ihre Telefonnummer
- die Adresse wo das Halteverbotsschild aufgestellt werden soll
- das Datum wo der Umzug stattfindet
- die benötige Länge
- das Kfz-Kennzeichen des Umzugswagens
- den Zweck fürs Schild
Sollten Sie ein Halteverbotsschild benötigen, melden Sie sich bei uns. Wir übernehmen die Beantragung des Schildes bis zur professionellen und ordnungsgemäße Aufstellung des Halteverbotsschild vor Ort.
Kosten eines Halteverbotsschildes?
Die Kosten für die Beantragung eines Halteverbotsschild sind von Bundesland zu Bundesland, sowie von Region zu Region unterschiedlich. Wenn Sie ihr Halteverbot bei uns bestellen, bezahlen Sie einen Pauschalpreis, für die Miete, die Beantragung, den Transport und den Auf- und Abbau des Schildes. Informieren Sie sich jetzt über unser Full-Service wo auch das Halteverbot enthalten ist.